Objektsicherheitsüberprüfung nach Ö-Norm B 1300 / 1301

Mit der ab November 2012 gültigen Ö-Norm B 1300 wurde ein neues Regelwerk als Basis für notwendige Inspektionen und Kontrollen in einem Wohnhaus geschaffen.

Die Prüftabellen / Checklisten – welche als Hauptstück dieser Ö-Norm zu sehen sind - gliedern sich in zwei Hauptbereiche

  • Technische Objektsicherheit - Sichtkontrollen / Begutachtung
    mit den beispielhaften Untergruppen: Fassaden, Dächer, Allgemeinbereiche,

    Außenanlagen, Aufzüge, Garagen, Elektroinstallation, usw.

  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz – Sichtkontrollen / Begutachtung, Überprüfung der Auslösefunktionen

    mit den beispielhaften Untergruppen: Behördenauflagen, Brandschutzbelange, Fluchtwege, Lagerungen, usw.

Diese Ö-Norm (inkl. aller Prüftabellen) stellt daher eine neue Basis für eine bereits bestehende gesetzliche Verpflichtung der Gebäudeeigentümer (= die Verkehrs- sicherungspflicht gemäß ABGB) dar. Nach gängiger Rechtsprechung zählt die regelmäßige Kontrolle eines Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen, samt den dazugehörigen Begehungen, zu den typischen Pflichten eines Hauseigentümers oder des von ihm beauftragten Verwalters. 

Nähere Informationen finden Sie auch im unten beiliegenden Merkblatt der WKÖ.

 

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