Planungs- und Bauarbeitenkoordination sind Bauherrnpflichten gemäß dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz!
Wir erledigen für Sie:
- Planungs- und Bauarbeitenkoordination im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes für Bauvorhaben jeglicher Größenordnung.
- Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
- Vorankündigung beim Arbeitsinspektorat
- Überwachung der Umsetzung der gemeinsamen Schutzmaßnahmen vor Ort
- Unterweisung der Ihrerseits beschäftigten Unternehmen
- Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten