Planungs- und Bauarbeitenkoordination

Planungs- und Bauarbeitenkoordination sind Bauherrnpflichten gemäß dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz! 

 

Wir erledigen für Sie: 

  • Planungs- und Bauarbeitenkoordination im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes für Bauvorhaben jeglicher Größenordnung. 
  • Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
  • Vorankündigung beim Arbeitsinspektorat
  • Überwachung der Umsetzung der gemeinsamen Schutzmaßnahmen vor Ort
  • Unterweisung der Ihrerseits beschäftigten Unternehmen
  • Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten

Kontakt

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns ein Mail. Die Erstberatung ist selbstverständlich KOSTENLOS!

+43 4242 40720

office@glanznig.eu

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